Sylvia Rill
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Die Auftragnehmerin, Sylvia Rill, erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Auftragnehmerin und ihren Kunden. Auch bei Durchführung des Auftrags durch eine Ersatzrednerin/einen Ersatzredner gelten die gegenständlichen AGB. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abweichungen, bzw. sonstige Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt werden.

Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten Bedingungen nicht binnen 14 Tagen schriftlich widerspricht.

Die Auftragnehmer beauftragen die Auftragnehmerin mit der Beratung, Vorbereitung, Erstellung und Durchführung einer freien Rede / Zeremonie anlässlich einer privaten Veranstaltung (Trauungszeremonie / Eheerneurung / Willkommensfest / Namensfest) an dem im Beratungsvertrag festgelegten Termin und Ort. Vertragspartner, im Folgenden Auftraggeber genannt, ist mangels gegenteiliger Regelung das Hochzeitspaar/die Kindeseltern. Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von Seiten der Aufrragnehmerin ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Mit Unterschrift des Beratungsvertrags erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Die Vereinbarung umfasst, wenn nicht anders im Angebot ausgewiesen, folgende Leistungen

  • Kommunikation vor Vertragsabschluss
  • Kennenlerngespräch (Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung)
  • Vorbereitung auf das Trau-/Zeremoniegespräch (Inhaltlich und Organisatorisch)
  • Trau-/Zeremoniegespräch inkl. Beratung (Durchführung, Nachbereitung)
  • Erstellung Protokoll des Trau-/Zeremoniegesprächs und Dokumentation des Ablaufs
  • Konzept und Schreiben der Freien Rede
  • Vorbereitung auf die Rede
  • Zeremonie am vereinbarten Tag (Vorbereitung, Anreisezeit, Rede, Abreisezeit)

Buchung und Terminreservierung

Der Auftraggeber tritt mittels Kontakt-Formular oder per E-Mail (oder Anruf) mit einer unverbindlichen Anfrage an die Auftragnehmerin heran. Die Eingangsbestätigung der Anfrage mittels Kontakt-Formular wird automatisch gesendet. Seitens der Auftragnehmrin wird geprüft, ob der Termin zur Verfügung steht. Es wird in weiterer Folge ein Termin für das unverbindliche Erstgespräch vereinbart. Nach dem Erstgespräch erhalten die Auftraggeber ein Angebot, die Auftraggeber treffen dann die Entscheidung, ob die Auftragnehmerin als Freie Rednerin gebucht wird und kann den Auftrag annehmen oder ablehnen. In weiterer Folge erstellt die Auftragnehmerin einen individualisierten Vertrag, in dem alle Details der Vereinbarung festgehalten sind. Durch die Unterschrift dieses Vertrages stimmen die Kunden der Vereinbarung zu. Mit Abschluss des Vertrages ist auch die Anzahlung (Terminreservierungsgebühr) innerhalb von sieben Werktagen fällig. Der Termin für die Durchführung der Freien Rede ist erst nach Gutschrift der Anzahlung in Höhe von 20 % des vereinbarten Honorars auf dem Konto der Auftragnehmerin reserviert.


Vertragsabschluss

Alle Angebote sind jeweils als verbindlich aufzufassen. Die Auftragnehmerin erachtet sich mangels gegenteiliger Vereinbarung an jedes der Angebote für zwei Wochen, gerechnet ab dem Datum des Angebotes, gebunden. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterfertigung eines schriftlichen Vertrages. Die Auftraggeber beauftragen die Auftragnehmerin ausschließlich mit den in den Vertragsunterlagen festgelegten Leistungen. Sonstige Leistungen sind nicht geschuldet. Etwaige Änderungen sind vorbehalten. Abweichungen oder Ergänzungen zum Vertrag oder zu den AGB sowie nachträgliche Änderungen der beauftragten Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien oder einer schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin. Festgestellt wird, dass die Vertragsparteien keine ausschließlich mündlichen Nebenabreden getroffen haben.

Vor Vertragsabschluss erbrachte Leistungen können zu einem angemessenen Preis von netto € 65,00 pro Stunde verrechnet werden, wenn der Vertragabschluss von den Auftraggebern ohne in ihrem Einfluss liegenden Gründen (bspw. höhere Gewalt, Krankheit, Unfall) verweigert wird.

Wenn die Anzahlung trotz Fälligkeit nicht bis zu einem Zeitpunkt von 7 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung erfolgt ist, kann die Auftragnehmerin vom Vertrag zurücktreten mit der Folge, dass die Reservierung verfällt und die Auftragnehmerin keine Terminübernahmepflicht trifft. Diesfalls stehen der Auftragnehmerin – unabhängig von etwaigen Schadenersatzansprüchen – die tatsächlich getätigte Auslagen zB für Anfahrten etc in Zusammenhang mit dem Auftrag sowie ein Honoraranteil für bereits erbrachte Leistungen (zB Vorbereitung der Rede) zu.


Voraussetzung für die Durchführung der Zeremonie

Die Auftraggeber verpflichten sich dazu, die technischen Voraussetzungen (z.B. Stromanschluss) für das Halten einer Rede am Veranstaltungstag und Veranstaltungsort zu garantieren.

Ebenso haben die Auftraggeber, falls benötigt, die für die Zeremonie ausgewählte Musik auf einem Tonträger sowie einem entsprechenden Abspielgerätes bereitzustellen.

Die Auftragnehmerin ist während der Zeremonie vor störenden Witterungseinflüssen (z.B. Regen usw.) zu schützen. Mitgebrachte Technik muss ebenfalls entsprechend vor Witterungseinflüssen geschützt werden (direkte Sonneneinstrahlung, Regen, etc.).


Dauer des Engagements

Das Engagement beschränkt sich auf die Dauer der Zeremonie. Anspruch auf eine Anwesenheit darüber hinaus besteht nicht.

Preise
Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG ist das Unternehmen Umsatzsteuerbefreit. Auflaufende Barauslagen wie auszulegende Gebühren, Reisespesen oder Materialkosten sind im vereinbarten Preis grundsätzlich nicht enthalten und werden gesondert verrechnet. Pauschale Preise sind aber als Fixpreise anzusehen. Zusätzliche Kosten ergeben sich für die Anfahrt zum Ort der Trauung, bzw zu den Treffen mit dem Brautpaar. Die in Summe gefahrenen Kilometer (zu den Treffen mit dem Auftraggeber, dem Lokalaugenschein, dem Veranstaltungsort) werden abzüglich der 40 km, die in der Pauschale inkludiert sind, mit zusätzlich € 0,50 verrechnet.

Bei Veranstaltungen ab einer Entfernung von mehr als 150 km ab Stadtgrenze Salzburg Stadt, ist der Auftragnehmerin am Einsatztag ein Hotelzimmer auf Kosten der Auftraggeber für eine Nächtigung zur Verfügung zu stellen.

Zusätzliche Kosten können zudem für kurzfristig geplante Veranstaltungen – also wenn der Auftraggeber erst 8 Wochen vor dem Termin, oder sogar noch später an die Auftragnehmerin herantritt, entstehen. Weitere Kosten entstehen bei zweisprachigen Reden.

Die Auftraggeber erklären sich bereit für die Bewirtung (antialkoholische Getränke und Speisen) der Auftragnehmerin am Veranstaltungstags aufzukommen.


Zahlung

Alle Zahlungen sind ohne Abzüge effektiv in der angegebenen Währung zu leisten. Der erste Teil des vereinbarten Honorars, die Anzahlung in Höhe von 20 % ist gleichzeitig mit Abschluss des Vertrages in bar oder per Banküberweisung zu leisten. Der zweite Teil in Höhe von 60% des vereinbarten Honorars ist spätestens vier Wochen vor dem angesetzten Veranstaltungstermin zur Zahlung fällig. Der Restbetrag in Höhe von 20% des vereinbarten Honorars zzgl gegebenenfalls anfallender Mehr- und Reisekosten ist spätestens binnen zwei Wochen nach der Durchführung durch die Auftragnehmerin zu bezahlen.

Im Falle eines Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in der Höhe von 12 % des noch fälligen Betrages sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen verrechnet. Wechsel und Schecks werden nicht entgegengenommen. Diskont- und Einzugsspesen sowie Zinsen gehen stets zulasten der Auftraggeber.


Urheberrechtliche Bestimmungen

Der der Auftragnehmerin erteilte Auftrag ist u.a. ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist u.a. die Schaffung und der Vortrag der in Auftrag gegebenen Rede. Es gelten sohin für den Inhalt der Rede auch die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes.

Alle Urheber und Leistungsschutzrechte iSd UrhG stehen der Auftragnehmerin zu.

Sämtliche Arbeiten der Auftragnehmerin, wie insbesondere Entwürfe oder die in Auftrag gegebene Rede insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

Die entgeltliche Weitergabe der Rede ist nur durch gesonderte im Auftrag angeführte Vereinbarung bzw. nur durch schriftliche Zustimmung durch die Auftragnehmerin gestattet. Die unentgeltliche Weitergabe (insbesondere im privaten Umfeld bei Familienfeiern, Hochzeiten, usw.) ist generell gestattet.

Im Falle einer Veröffentlichung (auch auf privaten Homepages) ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung), bzw. den Copyrightvermerk deutlich und gut lesbar unmittelbar beim Lichtbild eindeutig zuordenbar zu begehren.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Rede und etwaige ihr zur Verfügung stehenden Bilder/Fotos der Veranstaltung zu Zwecken der eigenen Werbung (insbesondere Facebook, Instagram, Google+, Youtube die eigene Website sowie Printmedien) uneingeschränkt zu verwenden. Dies erstreckt sich auf alle derzeit bekannten Nutzungsarten und umfasst auch die Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Ausstellung, Vorführung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung und öffentliche Wiedergabe durch Bild/Ton/Datenträger. Die Aufnahmen dürfen somit sowohl digital als auch analog in allen dafür geeigneten Medien (z. B. OnlineNutzung jeglicher Art, jegliche Printnutzung, TV, Kino, Theater, Videogramme usw.), interaktive und multimediale Nutzung usw.) genutzt und in Datenbanken, auch soweit sie online zugänglich sind, gespeichert werden. Die Aufnahmen dürfen unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts bearbeitet oder umgestaltet werden. Die Auftragnehmerin ist berechtigt die Bilder zu verändern und auf die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Der Auftraggeber erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB. Die Auftragnehmerin wird jedoch keine Fotos verwenden, von deren objektiv angenommen werden kann, dass sie sich für die Person / Personen auf den Fotos nachteilig auswirken könnten.

Der Auftraggeber ist verpflichtet die fotografierten Personen, bzw. jene Personen die die Veranstaltung/Hochzeit besuchen über den Umstand gemäß Punkt 7 4. Absatz zu informieren und deren Zustimmung einzuholen.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Namen des Kunden auf ihrer Homepage und Publikationen als Referenz zu nennen (Referenznennung).

 

Rücktritt, Absage, Verschiebung

Die Auftraggeber haben grundsätzlich das Recht, zu den nachstehenden Stornobedingungen jederzeit vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten.

Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass die Leistungen der Auftragnehmerin unabhängig davon sind, ob die Veranstaltung tatsächlich durchgeführt wird. Die Auftragnehmerin hat daher auch bei Absage der Veranstaltung, aus welchem Grund auch immer, Anspruch auf das vereinbarte Entgelt. Teilleistungen können nach Abschluss der jeweiligen Teilleistungen verrechnet werden, jedenfalls sämtliche bis zur Stornierung geleisteten Stunden mit dem Stundensatz von € 75,-/Stunde.

Bei einer Stornierung über 12 Wochen vor der Veranstaltung wird ein Ausfallhonorar in der Höhe von mindestens 50% des vereinbarten Honorars zur Zahlung fällig.

Bei Stornierung ab 12 Wochen vor der Veranstaltung werden 100% Prozent des Honorars fällig. Das Honorar setzt sich aus dem pauschalierten Fixbetrag und den eventuell gebuchten Zusatzangeboten und der gefahrenen Kilometer zum Veranstaltungsort zusammen.

In jedem Fall hat die Auftragnehmerin das Recht, sämtliche bis zur Stornierung geleisteten Stunden zu verrechnen. Verschiebungen der Veranstaltung bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin und in diesem Fall ist eine gesonderte Entgeltvereinbarung zu vereinbaren. 

Bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen hat die Auftragnehmerin das Recht vom Vertrag zurückzutreten. insbesondere, wenn:
– trotz Aufforderung keine Zahlungen geleistet werden
– trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Vertragsverletzungen nicht unterlassen werden.

Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, sich bei triftigen Gründen von einem geeigneten Partner (Freien Redner) vertreten zu lassen.

Sollte es durch einen unvorhersehbaren plötzlich eingetretenen Umstand (Höhere Gwakt, Krankheit, Unfall) der Auftragnehmerin nicht möglich sein die Freie Rede zum vereinbarten Termin zu halten, wird sie den Auftraggeber umgehend informieren und, wenn gewünscht, für entsprechenden Ersatz sorgen. Die bzw. den Ersatzredner über den geplanten Ablauf der Zeremonie informieren und ihr/ihm sämtliche Unterlagen zur Verfügung stellen.

 

Gewährleistung und Schadenersatz

Der Auftragnehmer leistet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe dieses Vertrages Gewähr für seine Leistungen. Gewährleistungsansprüche sind allerdings ausgeschlossen, sofern gegen dessen Pläne oder ausdrücklichen Anweisungen verstoßen wurde, aber auch bei fehlerhafter Auftragsausführung durch Dritte. Gleiches gilt für Fehler, die auf Informationen, Empfehlungen und Weisungen der Auftraggeber zurückzuführen sind. Für Schäden wird grundsätzlich nur dann gehaftet, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen wird. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.


Sonstiges und Schlussbestimmungen

Mit Unterzeichnung des Vertrages und der AGB willigt der Auftraggeber ein, dass Daten von der Auftragnehmerin an beauftragte Unternehmen weitergeben werden dürfen. Diese Daten können beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf: Datum, Namen der Auftraggeber, E-Mail-Adressen und Telefonnummer der Auftraggeber, Veranstaltungsort, Nationalität, Religion, Budget, Gästeanzahl, Details der Zeremonie und Lieferanteninformationen.

Die Auftragnehmerin hält nach bestem Wissen und Gewissen die Datenschutzbestimmungen ein und wird nur die für die Ausführung der Zeremonie relevanten Details und Daten weitergeben.

Weitere Informationen zur Einhaltung der DSGVO finden Sie auf unserer Homepage unter „Datenschutzerklärung“.

Der Kunde ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief widerrufen werden.

Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt, dass sachlich zuständige Gericht in Salzburg Stadt Plz. 5020 als vereinbart. Die gegenständliche Geschäftsbeziehung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Schriftlichkeit im Sinne dieses Vertrages liegt dann vor, wenn Mitteilungen schriftlich durch Brief / Fax oder per E-Mail vorgenommen werden.7